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Neues THW Gesetz – Kooperation intensivieren
Die Stadt Schleiden ist in der glücklichen Situation eine von 668 Kommunen zu sein, die einen Ortsverband des Technischen Hilfswerks (kurz: THW) im Stadtgebiet hat. Bereits im Juli 2020 besuchte die damalige Ratsfraktion mit dem Ortsverein diese bedeutende Institution des deutschen Zivil- und Katastrophenschutzes.
Im April 2020 wurden vom Bundestag Anpassungen am THW-Gesetz beschlossen. Im Fokus stehen dabei der erweiterte Kostenverzicht bei Einsätzen im Rahmen der Amtshilfe sowie die Erweiterung der Freistellung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Durch die Überarbeitung wurde das Gesetz an aktuelle und künftige Anforderungen angepasst und die Bedingungen für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verbessert.
Intensivere Kooperation prüfen
„Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem neuen Gesetz eine vermehrte Inanspruchnahme der ehrenamtlichen Helfer im Rahmen der Amtshilfe in den Kommunen“, so der Fraktionsvorsitzende Patrick Schöneborn. Der Stadt Schleiden als Belegenheitskommune bietet sich damit die Chance die bestehende Kooperation mit dem ortsansässigen THW-Ortsverband zu intensivieren und in der Folge ein höhere Schutzniveau im Zivil- und Katastrophenschutz zu erreichen. Aus diesem Grunde hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Schleiden einen Antrag vorbereitet, der eine intensivere Kooperation prüfen soll.
Dabei ist es der SPD-Fraktion besonders wichtig, dass keine Aufgaben aufgrund der Kostenübernahme des Bundes auf das THW übertragen werden sollen. Bestehende gute Sicherheitsaspekte sollen weiter bestehen bleiben. Vielmehr soll darauf geachtet werden, dass die Kräfte sich gegenseitig sinnvoll und effektiv unterstützen. Dies kann nach Vorstellung der SPD-Fraktion z.B. in einer zusätzlichen Alarmierung eines THW-Fachberaters erfolgen, der die anforderne Stelle (z.B. die Einsatzführung) qualifiziert an der Einsatzstelle beraten kann und damit ggfls. Einsatzkräfte des THW schneller alarmieren und führen kann.
Den Orginatext des Antrages finden Sie hier:
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