Ratsfraktion.
Unsere Mitglieder im Stadtrat setzen die Ideen und Ziele der Partei für Sie in die Tat um. Lernen Sie hier die Mitglieder der Fraktion kennen.
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Erzieherin
Am Hähnchen 22
53937 Schleiden
Tel.: 02445/7242
Mobil: 0151/53 94 40 09
E-Mail: ellen.lehner@t-online.de
Carsten Christians
stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Mobil: 0163/9220373
E-Mail: carsten.christians@spdschleiden.de
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Gesundheits- und Krankenpflegeassistent, Rettungssanitäter
Ich bin der SPD beigetreten, um mich für soziale Themen, Gesundheitspolitik, Bildung und Gerechtigkeit einzusetzen. Für mich ist Europa ein Symbol des Friedens, der Freiheit und der Gemeinschaft.
Mobil: 0163-9220373
E-Mail: carsten.christians@spdschleiden.de
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Verwaltungsangestellter
Danziger Straße 30
53937 Schleiden-Gemünd
Tel.: 02444/9 12 66 05
Mobil: 0177/5 65 70 64
E-Mail: ata.seker@spdschleiden.de
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Tel.:
Mobil: 0176-55046559
E-Mail: kurt.buerkner@spd-schleiden.de
sachkundige Bürgerin
Telefon: 02485/268
E-Mail: bettina.wagner@spdschleiden.de
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Mobil:
E-Mail:
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Persönliches:
Ausbildung / Beruflicher Werdegang:
Politischer Werdegang:
Interessen:
Telefon: 02485-268
E-Mail: jens.wagner@spdschleiden.de
Monika Pütz
stellvertretende sachkundige Bürgerin
Mobil: 0177-2047212
E-Mail: monika.puetz@spdschleiden.de
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Mobil:
E-Mail:
Lydia Schumacher
stellvertretende sachkundige Bürgerin
Mobil: 0170/5594231
E-Mail: lydia.schumacher@spdschleiden.de
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Mobil: 0170-5594231
E-Mail: lydia.schumacher@spdschleiden.de
Der Stadtrat.
Die Volksvertretung der Stadt Schleiden ist der Stadtrat. Die Ratsmitglieder werden von deren wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand am 13. September 2020 statt.
Aufgaben des Stadtrates.
Die Verwaltung der Stadt Schleiden wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister.
Dem Stadtrat obliegen die Grundsatzentscheidungen der Stadt. Darunter fallen vor allem der Erlass der Haushaltssatzung und der übrigen Satzungen sowie die Festsetzung der öffentlichen Abgaben.