Die Grundrente kommt. Mit der Grundrente sorgen wir dafür, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter besser dastehen, denn das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die gesetzliche Rente ist die tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland. Das Vertrauen in die Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Jede und jeder Zweite in Deutschland macht sich Sorgen um seine Absicherung im Rentenalter. Die Grundlage für eine gute Rente legen anständige Löhne, deshalb setzen wir uns auch weiterhin für ordentliche Löhne ein, für einen höheren Mindestlohn, für eine starke Tarifbindung und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung anerkennt. „Anerkennung der Lebensleistung“ – das ist das klare Ziel aus dem Koalitionsvertrag. Eine Grundrente, die den Namen verdient, muss diesem Ziel gerecht werden. Das ist ein Kraftakt, aber darin zeigt sich der Respekt der Gemeinschaft vor der Leistung eines langen Arbeitslebens.

Wer bekommt die Grundrente?

Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll über eine Rente verfügen, die im Normalfall das Auskommen im Alter sichert. Die Grundrente setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Das funktioniert so:
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten „Grundrentenbewertungszeiten“ des gesamten Versicherungslebens unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt. Es soll außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben.Die Grundrente werden 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen: 4 von 5 Berechtigten werden weiblich sein. Denn häufig haben Frauen der Familie wegen nur Teilzeit gearbeitet – oder in Berufen, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange, aber zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben. Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen. Ihre oftmals langjährige Beitragszahlung gerade auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten hat wesentlich zur Finanzierung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung und zum Wohlstand in Deutschland beigetragen.

Lebensleistung statt Bedürftigkeit

Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Sie wird bürgerfreundlich und unbürokratisch sein. Bedürftigkeitsprüfung hätte bedeutet: Rentnerinnen und Rentner müssten die Grundrente extra beantragen. Dabei müssten sie ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen wie bei der Grundsicherung – also die 5.000 Euro auf dem Sparbuch, den Wert des Autos, Mietverträge, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung oder Bestattungsvorsorge offenlegen. Zudem soll die Grundrente nicht dazu führen, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss.

Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung– ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Leistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt.

Einkommensfreibetrag

Für die meisten Rentnerinnen und Rentner ist die Rente das einzige Alterseinkommen.Das gilt vor allem im Osten Deutschlands. Allerdings gibt es auch gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die daneben zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge, Mieteinnahmen oder sonstige Absicherungen haben. Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende) 1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem der steuerfrei gestellte Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge hinzugerechnet wird. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel geringer als das Bruttoeinkommen und wird individuell vom Finanzamt festgestellt. Bei der Ermittlung werden von den Gesamteinkünften Sonderausgaben (z.B. Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung) sowie außergewöhnliche Belastungen (z.B. Aufwendungen für die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger) abgezogen. Der bereits versteuerte Teil derRente wird nicht angerechnet.

Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Berag abgeschmolzen − und zwar bürgerfreundlich und automatisiert durch einen einfachen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Eine Vermögensprüfung, etwa des Wohneigentums, findet nicht statt. Die meisten Grundrentenbezieher erhalten die volle Grundrente.

Beispiel: Ein Rentner war im Lebensverlauf abhängig beschäftigt und hat einen Anspruch auf Grundrente. In jungen Jahren haben seine Frau und er sich mit einem kleinen Häuschen den Traum vom Eigenheim erfüllt. Seine Frau ist bereits vor zwei Jahren verstorben. Um seine schmale Rente aufzubessern, verdient er sich jetzt ein bisschen was dazu. Solange sein insgesamt zu versteuerndes Einkommen 15.000 Euro im Kalenderjahr (1.250 Euro im Monat) nicht übersteigt, wird es nicht auf die Grundrente angerechnet. Er muss auf dem Amt auch nicht seine Vermögensverhältnisse umständlich nachweisen, denn es findet keine Vermögensprüfung statt. Niemand muss sein Haus verkaufen, um am Ende als „bedürftig“ zu gelten.

Wie berechnet sich die Grundrente?

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden. Liegt der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ über 30 und unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (entspricht jährlich zwischen 0,3 und 0,8 EP), wird für höchstens 35 Jahre ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Die Rente wird dabei auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes hochgewertet, maximal jedoch auf 0,8 EP, und sodann wird der so ermittelte Wert um 12,5 Prozent gekürzt. So findet sich das Äquivalenzprinzip auch bei der Grundrente wieder. Ab dem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 933,66 Euro.*
*1 EP entspricht derzeit 33,05 €. 40 Jahre o. g. Lohnniveau ergeben einen Durchschnittswert von 0,4 EP, 40 x 0,4 EP = 16 EP; 16 x 33,05 € = 528,80 €. Durch die Grundrente würden künftig die Durchschnitts-EP von 0,4 EP für 35 Jahre auf das 1,875-Fache angehoben. Das ergibt einen Zuschlag zu den durch Beiträge erworbenen 16 EP von 35 x 0,4 EP x 87,5 % = 12,25 EP; 12,25 EP x 33,05 € = 404,86 €; 404,86 € + 528,80 € = 933,66 €.

Ergänzende Maßnahmen

Im Kampf gegen Altersarmut gibt es nicht das eine Patentrezept. Altersarmut hat unterschiedliche Ursachen und wir gehen sie daher auch mit einem abgestimmten Bündel von Maßnahmen an. Arbeit muss dabei einen Unterschied machen, auch im Geldbeutel. Die Grundrente ist deshalb der Kern – sie sorgt dafür, dass nach einem Leben voller Arbeit die Rente in der Regel oberhalb der Grundsicherung liegt. Sie wird durch
weitere Maßnahmen begleitet werden, um die Alterseinkommen zu erhöhen: Verbesserungen beim Wohngeld: Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung. Wir haben bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So vermeiden wir, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Ein zweiter wirksamer Schritt soll die Einführung eines Freibetrags beim Wohngeld sein, damit die Grundrente beimWohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird. Umsetzen wird dies das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitigen verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert war, soll zudem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat oder nicht – auch im Geldbeutel.

Der Freibetrag soll abhängig von der individuellen Rente berechnet werden und maximal 212 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) betragen.

Wie soll die Grundrente finanziert werden?

Wenn die Menschen spüren, dass ihre Lebensleistung, dass sie jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, anerkannt wird, stärkt dies auch den Zusammenhalt in Deutschland. Die Grundrente hat also für die ganze Gesellschaft einen hohen Wert, sie sollte uns darum auch etwas wert sein. Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Mittel insbesondere durch eine Anhebung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten. Somit ist die Grundrente überwiegend steuerfinanziert.