neuer Brandschutzbedarfsplan beschlossen
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in NRW sind Gemeinden gemäß § 3 gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Damit befindet sich die Umsetzung des 2015 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes auf der Zielgeraden und bietet Anlass den aktuellen Umsetzungsstand zu prüfen und über die zukünftige Aufstellung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Schleiden zu diskutieren.
Millioneninvestitionen geplant
Auf über 200 Seiten wird die aktuelle Situation der Feuerwehr dargestellt und Vorschläge zur Verbesserung und Zukunftsfähigkeit unserer Freiwilligen Feuerwehr dargelegt. Die Stadt Schleiden verpflichtet sich damit intensiv in ihre Feuerwehr zu investieren. Dass dies keine günstige Aufgabe sein dürfte, ist unbestritten. So ist ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 3.5 Mio. € geplant. Herausragende Maßnahmen sind sind z.B. der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Herhahn (geschätztes Investitionsvolumen: 1.42 Mio. €) oder die Anschaffung eines neuen Drehleiter-Fahrzeuges (geschätztes Investitionsvolumen: 750.000 €).
„Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr ist der Leitspruch der Feuerwehrkameraden. Hilfe zu Leisten wo Not ist, ist ihr Motiv. Der vorgelegte Brandschutzbedarfsplan entspricht dieser Zielsetzung. Es soll zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort der Stadt Schleiden kurzfristig die richtige Hilfe geleistet werden kann. Um dies zu erreichen nehmen wir hier richtig viel Geld in die Hand damit unsere Feuerwehr zukunfts- und leistungsfähig ist. Jeder Euro ist hier gut angelegt. Diesen nachhaltigen Plan, haben wir gerne zugestimmt“, kommentiert es der SPD-Fraktionsvorsitzende Patrick Schöneborn.