Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Schleiden beantragt den Erlass der Gebühren für die Außengastronomie und Warenausstellungen im Jahr 2021.
Da nun wieder erste Normalisierungen vorgesehen sind, wird den Betrieben nun auch wieder ermöglicht, unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, ihren Geschäftsbetrieb aufzunehmen. „Die Wiedereröffnung wird für viele Betriebe schwer werden. Dass die Betriebe im Jahr 2021 ein normales Umsatzniveau erreichen, ist unwahrscheinlich“, so der Fraktionsvorsitzende Patrick Schöneborn. „Aus diesem Grund sollen der betroffene Einzelhandel und die Gastronomie nicht noch zusätzlich mit den Gebühren für die Nutzung von städtischen Flächen belastet werden“.
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Schleiden sieht vor, dass die Nutzung von öffentlichen Straßen und Flächen eine Gebühr zu entrichten ist.
„Durch den Lockdown konnten viele Betriebe im Schleidener Stadtgebiet gar nicht oder nur sehr eingeschränkt ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen“, begründet Patrick Schöneborn, die Aufnahme auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2021.
In dem Rahmen soll auch geprüft werden, ob bei Betrieben, die bisher keine Außenfläche genutzt haben, eine Nutzung erlaubt werden kann. Zusätzlich soll geprüft werden, ob die bereits genutzten Flächen erweitert werden können. „Das ermöglicht den Betrieben, eine bessere Präsentation von Waren unter Einhaltung der Abstandsregeln“, so Schöneborn.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist die momentane Lage für den Enzelhandel und die Gastronomie sehr unsicher. Ob es zu einer weiteren Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens kommt, ist nicht zuverlässig zu prognostizieren. Daher sind in 2021, ähnlich wie in 2020, weitere Entlastungen der örtlichen Gewerbebetreibenden notwendig.
Den Orginalantrag können Sie hier einsehen: