Sitzung des Rates am 8. Dezember 2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Schleiden  b e a n t r a g t, der Rat möge wie folgt beschließen:

  1. Der Bürgermeister der Stadt Schleiden wird beauftragt, an der Grundschule Schleiden eine Aufzugsanlage errichten zu lassen, sofern die Grundschule Schleiden als Schule gemeinsamen Lernens auch Inklusionsschule wird. Die Planung, die Einholung der erforderlichen Genehmigungen etc. erfolgen im Jahr 2017, die bauliche Umsetzung bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019.
  2. Die Finanzierung der Planungskosten im Haushaltsjahr 2017 erfolgt durch die zunächst bei Produkt 03.243.01 „Sonstige schulische Aufgaben“ vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 54.300,00 €.
  3. Die für die noch zu beziffernden Baukosten erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Haushalts 2018 dem zu Produkt 03.243.01 „Sonstige Schulische Aufgaben“ geplanten Kreditkontingent der Grundschule Schleiden zugewiesen.
  4. Der Bürgermeister der Stadt Schleiden wird weiterhin beauftragt, schnellstmöglich, spätestens mit der Vorlage des Konzepts zur Umsetzung der Inklusion an Grundschulen (WP 10/2016/286) dem Rat konkrete Maßnahmen zu unterbreiten, wie gehbehinderten Schülerinnen und Schülern für den Zeitraum bis zur betriebsfertigengen Erstellung der Aufzugsanlage die Teilnahme am Unterricht auf den Ebenen des Grundschulgebäudes Schleiden ermöglicht wird.

 

Begründung:

Durch das Programm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW erhält die Stadt Schleiden in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 299.563,00 €, insgesamt also 1.198.252,00 €. Dabei handelt es sich um Kreditmittel der NRW-Bank, deren Zins- und Tilgungslast das Land NRW tragen wird. Dadurch wird die Stadt Schleiden in die Lage versetzt, mit zusätzlichen Mitteln die städtischen Schulen weitergehend bzw. schneller, als ursprünglich geplant, zu sanieren und zu renovieren.

Dabei ist neben dem Städtischen Johannes-Sturmius-Gymnasium und der Städtischen Realschule im Haushaltsjahr 2017 v.a. die Grundschule Schleiden, die bereits seit vielen Jahren Schule gemeinsamen Lernens ist, stärker zu berücksichtigen. Die Grundschule ist der erste schulische Lernort, der die weitere schulische Laufbahn unserer Kinder maßgeblich mitprägt. Gerade die Schullandschaft im Primarbereich/Grundschule steht vor mannigfaltigen Herausforderungen. Eine dieser Herausforderung ist die ordentliche Beschulung von inklusiven Schülern.

Bildung ist ein entscheidender, positiver  Baustein bei der Inklusion und in Bezug auf Inklusion, müssen für die Kinder, Lehrer und Sozialpädagogen optimale Bedingungen zur Umsetzung geschaffen werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt aktuell v.a. die Grundschule Schleiden dringend eine Aufzugsanlage, um gehbehinderten bzw. gehunfähigen Kindern alle notwendigen Wege innerhalb des bislang nicht barrierefreien Gebäudes zu erschließen. Bereits jetzt wird in der Grundschule Schleiden ein nicht gehfähiges Kind beschult, welches nicht die Klassenräume und Differenzierungs- sowie Fachräume in den Obergeschossen aufsuchen kann. Dieses Kind konnte beschränkt lediglich für das Schuljahr 2016/2017 in die erste Klasse aufgenommen werden. Dies bedingt im Rahmen einer Übergangslösung die Auflösung eines weiteren Raumes der Offenen Ganztagsgrundschule im Erdgeschoss des Schulgebäudes. Für ein pädagogisch sinnvolles inklusives Arbeiten müssen neben den Klassenräumen auch die Differenzierungsräume für die gehbehinderten Schülerinnen und Schülern nutzbar sein. Es ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten unmöglich, allen diesen Mindestbedürfnissen im barrierefreien Erdgeschoss nachzukommen. Das bereits in Schleiden aufgrund der mangelnden Barrierefreiheit beschränkt auf lediglich 1 Jahr aufgenommene Kind wird die Schule zum Schuljahreswechsel 2017/2018 verlassen müssen und an einer barrierefreien Grundschule für gemeinsames Lernen außerhalb der Stadt Schleiden beschult werden, wenn nicht jetzt gehandelt wird. Teilhabe an der Gesellschaft, Inklusion in Schleiden sehen nach Auffassung der SPD-Fraktion anders aus. Auch in den nächsten Jahren wird ein entsprechender Bedarf bestehen.

Diese Situation ist der Verwaltung seit dem Jahr 2015 bekannt.

Um die bereits im vergangenen Jahr erkannte und für die nächsten Jahre avisierte Maßnahme zu beschleunigen und schnellstmöglich umsetzten zu können, bedarf es der Aufnahme in den jetzt zu beschließenden Haushalt 2017 (Investitionsplan). Die Finanzierung dieser Maßnahme kann durch die zusätzlichen Mittel des Programms „Gute Schule 2020“ des Landes NRW erfolgen. Der Verwaltung und dem Rat liegt ein differenzierter Kostenplan vor. Hierbei handelt es sich bei der Kostendarstellung um einen Maximalposten die ebenfalls die benötigten Mittel für die städtische Realschule und das Johannes-Sturmius Gymnasium berücksichtigt. Eventuell besteht auch die Möglichkeit einer Eigenbeteiligung durch die Schulen.

 

gez. Wolfgang Heller                                             gez. Patrick Schöneborn

Vorsitzender der SPD-Fraktion                            Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

im Rat der Stadt Schleiden                                  im Rat der Stadt Schleiden